1998
Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund unterstreicht die Notwendigkeit von zivilrechtlichen Regelungen gegen die Diskriminierung von Lesben und Schwulen und fordert die Mitgliedskirchen auf, sich weiterhin in diesem Sinne einzusetzen.
Die ev.-ref. Kirche des Kantons St. Gallen beschliesst, Gottesdienste mit Gemeindegliedern in besonderen Lebenssituationen zuzulassen. Lebenspartnerschaften zwischen Personen des gleichen Geschlechts gehören ausdrücklich dazu.