1999
Die Berner Synode (ref.) verankert in zweiter Lesung Gottesdienste für lesbische und schwule Paare im Kirchenrecht.
Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund spricht sich in der Vernehmlassung des Bundes deutlich für die Möglichkeit einer registrierten Partnerschaft aus. Auch die Bischofskonferenz und die Schweizerische Evangelische Allianz befürworten rechtliche Regelungen für gleichgeschlechtliche Paare. Von den kirchlichen und kirchennahen Gruppen spricht sich der Evangelische Frauenbund für die umfassendste Regelung aus.
Die Bündner Synode nimmt einen Artikel zu kirchlichen Handlungen an, der auch Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare zulässt.
Die HuK Schweiz löst sich aus internen Gründen auf.
Die Zürcher Synode (ref.) bejaht eine vierjährige Probephase zur Entwicklung von liturgischen Ritualen für gleichgeschlechtliche Paare.
In der reformierten Kirche des Kantons Schaffhausen werden Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare möglich.
In der reformierten Kirche des Kantons Aargau sind neu auch KonkubinatspartnerInnen von Versicherten rentenberechtigt (z.B. wenn die versicherte Person stirbt).